Whistleblowing
Das Hinweisgeberschutzgesetz („HinSchG“) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019) zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist der Schutz von Hinweisgebern, die sich dem Risiko von Vergeltungsmaßnahmen aussetzen. Es gewährleistet den Schutz von Personen, die bestimmte Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen oder einen Verdacht auf solche Verstöße melden.
Die EBAWE Anlagentechnik GmbH (im Folgenden „EBAWE“) unterhält ein internes Hinweisgeberschutzsystem in Form eines digitalen Hinweisgebersystems. Dafür nutzt EBAWE den folgenden Meldekanal:
Über diese verschlüsselte Plattform können Sie bestimmte Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Verstöße die strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind sowie sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft) melden, von denen Sie im beruflichen Kontext Kenntnis erlangt haben.
Sie können entscheiden, ob Sie uns Ihre persönlichen Daten mitteilen oder anonym melden wollen. In jedem Fall ist die vertrauliche Behandlung Ihrer Identität und Ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet.
Datenschutzhinweise für Hinweisgeber.
Hinweisgebende Personen haben keine Nachteile zu befürchten, wenn die Meldung in gutem Glauben abgegeben wurde. Repressalien gegen die hinweisgebende Person werden zu keinem Zeitpunkt geduldet.
Für die Entgegennahme von Meldungen über das Hinweisgebersystem hat EBAWE als Ombudspersonen die erfahrenen Rechtsanwälte Herrn Dr. Detlev Heinsius und Herrn Markus Gerhardt von der Kanzlei RSM Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB beauftragt.
Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine vom System generierte Empfangsbestätigung. Mit der Bestätigung wird auch ein Code übermittelt, den Sie für jegliche follow-up Tätigkeiten benötigen. Innerhalb der darauffolgenden drei Monate erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung des Verantwortlichen des internen Meldekanals.
Neben unserem internen Hinweisgebersystem besteht die Möglichkeit, sich direkt an eine externe Meldestelle zu wenden, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben sollte die hinweisgebende Person das interne Hinweisgebersystem bevorzugen, sofern ein wirksames Vorgehen gegen den Verstoß gewährleistet ist und keine Repressalien zu befürchten sind.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass solche externen Meldestellen etwa bei dem Bundesamt für Justiz, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie bei dem Bundeskartellamt errichtet werden.
Folgende externe Meldestellen stehen bereits jetzt für die Meldung von Informationen über bestimmte Verstöße zur Verfügung – nähere Auskünfte insbesondere zu den Rahmenbedingungen einer externen Meldung und dem Verfahren erhalten Sie auf den jeweiligen Internetseiten:
- Hinweisgeberstelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
- Hinweisgeberstelle der BaFin
- Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamts
Informationen zu weiteren externen Meldestellen werden – sobald sie errichtet sind – an dieser Stelle mit den entsprechenden Verlinkungen aufgenommen.
Daneben besteht die Möglichkeit für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union.
Hierunter fallen externe Meldekanäle (weitere Informationen unter den jeweiligen Links)
- der Kommission,
- des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF),
- der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA),
- der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA),
- der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), und
- der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).
Ombudspersonen (Kontakt für Rückfragen zu den Verfahrensabläufen):
Herr Dr. Detlev Heinsius Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner Tel. +49 40 37097 - 174 Mobil +49 172 4026790 E-Mail: detlev.heinsius@ebnerstolz.de | Herr Markus Gerhardt Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Tel. +49 40 37097 - 288 Mobil +49 174 7803048 E-Mail: markus.gerhardt@ebnerstolz.de |